
01.01.2000
Reporting in der Betriebswirtschaft bedeutet grundsätzlich die Darstellung der Ergebnisse eines Unternehmens. Hinsichtlich des angesprochenen Adressaten unterscheidet man zwischen internem und externem Reporting. Während internes Reporting an die Entscheidungsträger im Unternehmen gerichtet ist, spricht externes Reporting primär Personen außerhalb des Unternehmens an wie etwa Shareholder, Banken, Gläubiger oder die öffentliche Hand.Internes Reporting unterstützt die Unternehmensführung durch die adäquate Darstellung der unternehmerischen Ergebnisse. Das Management sollte aufgrund der internen Berichterstattung ein den Erfordernissen entsprechendes Bild der Lage und der Entwicklung des Unternehmens haben. In der Praxis bereitet der Prozess der Berichterstattung (zu aufwendig und langsam) und dessen inhaltliche Konzeption häufig Probleme.
Externes Reporting ist die Berichterstattung des Unternehmens an externe Adressaten. Die Berichterstattung erfolgt aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder betriebswirtschaftlicher Überlegungen. Internationale Rechnungslegungsstandards gewinnen stetig an Bedeutung und sind einer rasanten Entwicklung unterworfen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich seit 2005 verpflichtet einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Für Klein- und Mittelbetriebe sind eigene internationale Rechnungslegungsstandards in Diskussion. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden deutsche handelsrechtliche Rechnungslegungsbestimmungen teilweise an internationale Rechnungslegungsstandards angenähert. Auch in Österreich ist ausgehend von dem Ziel die Aufwendungen der Berichterstattung von Unternehmen zu senken eine Diskussion zur Modernisierung der Rechnungslegung in Gang gesetzt worden. Das Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee (AFRAC) hat als österreichischer Standardsetter im Juni 2008 ein Diskussionspapier veröffentlicht, in welchem ua folgende wesentliche Anregungen enthalten waren:
Externes Reporting ist die Berichterstattung des Unternehmens an externe Adressaten. Die Berichterstattung erfolgt aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder betriebswirtschaftlicher Überlegungen. Internationale Rechnungslegungsstandards gewinnen stetig an Bedeutung und sind einer rasanten Entwicklung unterworfen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich seit 2005 verpflichtet einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Für Klein- und Mittelbetriebe sind eigene internationale Rechnungslegungsstandards in Diskussion. Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden deutsche handelsrechtliche Rechnungslegungsbestimmungen teilweise an internationale Rechnungslegungsstandards angenähert. Auch in Österreich ist ausgehend von dem Ziel die Aufwendungen der Berichterstattung von Unternehmen zu senken eine Diskussion zur Modernisierung der Rechnungslegung in Gang gesetzt worden. Das Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee (AFRAC) hat als österreichischer Standardsetter im Juni 2008 ein Diskussionspapier veröffentlicht, in welchem ua folgende wesentliche Anregungen enthalten waren:
- Beibehaltung der Ausschüttungsbemessungsfunktion der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung
- Befreiender IFRS-Einzelabschluss sollte bei Aufstellung eines übergeordneten IFRS-Konzernabschlusses und einer Verlustausgleichsverpflichtung der Obergesellschaft möglich sein.
- Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (an Stelle des bisher geltenden Aktivierungsverbots)
- Abschaffen der Bilanzierungshilfe hinsichtlich der Aktivierung von Aufwendungen für das Ingangsetzen oder Erweitern eines Betriebes
- Definition der Herstellkosten zwingend als Vollkosten unter Einbeziehung der Gemeinkosten
- Umstellung auf die percentage-of-completion-Methode bei langfristiger Auftragsfertigung






