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Liquidität steht im Vordergrund

24.09.2009
Das Österreichische Controller-Institut (ÖCI) lud seine Mitglieder am 22. September ins Alte Rathaus zu einer Controlling-Plattform ein, die sich dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) widmete.
Dieses Gesetz sieht vor, dass Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, über 50 Mio. Jahresumsatz und einer vor der Krise (Stichtag: 01. Juli 2008) gesunden wirtschaftlichen Basis in den Genuss einer staatlichen Garantie kommen können. Der Haftungsrahmen pro Unternehmen beträgt maximal 300 Mio. Euro über maximal fünf Jahre bei einer Haftungsquote des Bundes von 30-70%. Abgewickelt wird dies durch die Österreichische Kontrollbank. Genehmigt wird die Kreditvergabe vom Finanzminister, der für diese Entscheidung eine Empfehlung des eigens dafür ernannten Beirates erhält.
 
Staatliche Maßnahmen zur Investitionsförderung
 
Rita Niedermayr, Geschäftsführerin des Österreichischen Controller-Instituts, hob daher in ihrer Begrüßung auch die besondere Relevanz der Unternehmensfinanzierung in der derzeitigen Wirtschaftslage hervor.
 
Gerlinde Wagner vom Bundesministerium für Finanzen erläuterte in ihrem Kurzreferat die Hintergründe des Gesetzes. Gerade die negativen Auswirkungen der Finanzkrise, die zu einer Kapitalknappheit auch bei gesunden Unternehmen geführt haben, sollen durch diese staatliche Maßnahme gemildert werden. Der Gesetzgeber spricht es jedoch ganz klar aus: Es geht nicht um Sanierung, sondern um „gesunde Unternehmen“, die durch die krisenbedingten Liquiditätsengpässe „getragen“ werden sollen, um notwendige Investitionen tätigen zu können.
 
Herbert Heiser von Leitner und Leitner erläuterte dann das sehr heikle Thema der „gesunden wirtschaftlichen Basis“, die Grundvoraussetzung für die Genehmigung der staatlichen Haftung. Diese gesunde wirtschaftliche Basis muss durch die Wirtschaftsprüfungsbereichte der letzen zwei Jahre, durch Quartals- oder Monatsberichte sowie durch die Ratingentwicklung der Banken belegt werden.
 
Ewald Grünzweig von der UniCredit Bank Austria erläuterte abschließend die zentrale Rolle der Hausbanken bei der Umsetzung des ULSG: Das Interesse steige, bisher könne man ca. 80 Vormerkungen alleine in der Bank Austria verzeichnen. Das Haftungsentgelt, abhängig von Bonität und Besicherung, bewegt sich zwischen 0,4 % und 9,8% pro Jahr.
 
Generell, so die Botschaft aller Referenten, sei das ULSG ein wichtiger volkswirtschaftlicher Vorstoß, um Investitionen und damit auch die wirtschaftliche Prosperität österreichischer Unternehmen und der österreichischen Wirtschaft anzukurbeln.
 
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