Bildungsförderung
EUR 1.000 für Beschäftigte
Der Weiterbildungs-Tausender des WAFF
Anspruch auf den Weiterbildungs-Tausender haben alle Beschäftigten, deren berufliche Weiterbildung im Zeitraum zwischen 01.08.2010 und 31.12.2010 beginnen und bis spätestens 31.08.2011 absolviert sind.