
1. Teilnahme
1.1. An- und Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und nach dem Datum ihres Einlangens berücksichtigt. Darüber erfolgt eine Bestätigung per Email.
1.2. Sämtliche Veranstaltungen haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.
1.3. Zutritt zu und Teilnahme an den Veranstaltungen sind nur möglich, wenn die Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn am genannten Konto eingegangen ist.
2. Teilnahmegebühren
2.1. Die Teilnahmegebühren verstehen sich exkl. 20% Umsatzsteuer (USt). Die jeweiligen Rechnungen werden zuzüglich 20% USt ausgestellt.
2.2. Für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland wird nach Bekanntgabe und Prüfung der UID Nummer keine österreichische Umsatzsteuer verrechnet. Es gilt das Reverse-Charge-Prinzip.
2.3. Nach der Anmeldung wird eine Rechnung der Contrast Management-Consulting GmbH zugestellt (Sitz in Wien, Handelsgericht Wien, FN 124269z, DVR 1049364, UID Nr. ATU 16129801). Rechnungen sind auf das Konto der Contrast Management-Consulting GmbH (Kto. Nr.: 0136-40024/00 bei der UniCredit Bank Austria AG, BLZ 12000) zu zahlen.
3. Abmeldungen und Umbuchungen
3.1. Abmeldungen, die bis zum fünfzehnten Werktag vor der Veranstaltung beim OECI einlangen, sind kostenlos. Bei Abmeldungen, die nach dem fünfzehnten Werktag, jedoch spätestens am fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 30% der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, die nach dem fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 100% der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt. Im Falle einer unangekündigten Nicht-Teilnahme werden ebenfalls 100% der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt.
3.2. Bereits gebuchte Veranstaltungsplätze können vor Veranstaltungsbeginn – bei sofortiger Benachrichtigung des Veranstalters – an Ersatzteilnehmer weitergegeben werden. Es fallen in diesem Fall keine Stornogebühren an.
3.3. Ab erfolgter Anmeldung sind Umbuchungen auf eine andere, gleichwertige Veranstaltung einmal und nur innerhalb eines Jahres grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung "gleichwertig" im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt dem OECI. Umbuchungen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sowohl die alte, als auch die neue Veranstaltung frühestens 5 Werktage nach Einlangen der Umbuchung stattfinden. Überdies behält sich das OECI vor, im Einzelfall eine Umbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Absagen, Verschiebungen, Änderungen, Ausschluss von der Teilnahme
4.1. Das OECI behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bis zu 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Weiters behält sich das OECI das Recht vor, Veranstaltungen – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere Verhinderung von Vortragenden, Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsorts, höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Ereignisse.
4.2. Müssen Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, so wird dies den Teilnehmern sofort bei Bekanntwerden per Email mitgeteilt.
4.3. Im Falle einer Absage erhalten die Teilnehmer die Teilnahmegebühr zurück oder können innerhalb eines Jahres ab Absage eine gleichwertige Veranstaltung besuchen. Im Falle einer Verschiebung können die Teilnehmer die Veranstaltung zum neuen Termin besuchen oder – auf Verlangen – die Teilnahmegebühr zurückerhalten. Wahlweise können sie auch innerhalb eines Jahres ab Verschiebung eine gleichwertige Veranstaltung besuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung "gleichwertig" im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt dem OECI.
4.4. Im Falle einer Absage oder Verschiebung ist der Ersatz von über die Teilnahmegebühr hinausgehenden Kosten (zB für Anreise, Übernachtung, Verdienstentgang etc.) ausgeschlossen.
4.5. Inhalte, Referenten und Orte einer Veranstaltung können sich aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keiner Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
4.6. Das OECI behält sich vor, Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere die Störung der Veranstaltung oder die Gefahr einer Schädigung des Ansehens des OECI durch den Teilnehmer. Ein Kostenersatz oder eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Unterlagen
5.1. Das Urheberrecht aller ausgegebenen Unterlagen – sei es in Papier- oder Buchform oder als elektronisches Medium – liegt beim jeweiligen Autor. Das Nutzungsrecht der Teilnehmer erstreckt sich nur auf den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch und schließt jegliche Veränderung aus. Insbesondere sind bei entsprechender Verwendung der Unterlagen immer der Autor und der Veranstalter anzuführen und zu zitieren.
5.2. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors und des Veranstalters.
6. Haftung
6.1. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen das OECI und/oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Zudem beschränkt sich die Haftung des OECI auf den Betrag der Teilnahmegebühr.
6.2. Das OECI haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden.
6.3. Das OECI bereitet Veranstaltungen sorgfältig vor. Es übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und die Verwertung erworbener Kenntnisse. Überdies garantiert das OECI keinen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung.
7. Datenschutz
7.1. Das OECI wird die Daten der Teilnehmer mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
7.2. Der Teilnehmer stimmt der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken durch das OECI zu und erklärt sich damit einverstanden, vom OECI Informationen per Post, Fax oder E-Mail zu erhalten.
7.3. Das Einverständnis, Informationen per Post, Fax oder E-Mail zu erhalten, besteht solange, bis der Teilnehmer schriftlich Einspruch erhebt.
8. Sonstiges
8.1. Das OECI behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern
8.2. Gerichtsstand ist Wien. Es ist österreichisches Recht anwendbar.
1.1. An- und Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und nach dem Datum ihres Einlangens berücksichtigt. Darüber erfolgt eine Bestätigung per Email.
1.2. Sämtliche Veranstaltungen haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.
1.3. Zutritt zu und Teilnahme an den Veranstaltungen sind nur möglich, wenn die Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn am genannten Konto eingegangen ist.
2. Teilnahmegebühren
2.1. Die Teilnahmegebühren verstehen sich exkl. 20% Umsatzsteuer (USt). Die jeweiligen Rechnungen werden zuzüglich 20% USt ausgestellt.
2.2. Für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland wird nach Bekanntgabe und Prüfung der UID Nummer keine österreichische Umsatzsteuer verrechnet. Es gilt das Reverse-Charge-Prinzip.
2.3. Nach der Anmeldung wird eine Rechnung der Contrast Management-Consulting GmbH zugestellt (Sitz in Wien, Handelsgericht Wien, FN 124269z, DVR 1049364, UID Nr. ATU 16129801). Rechnungen sind auf das Konto der Contrast Management-Consulting GmbH (Kto. Nr.: 0136-40024/00 bei der UniCredit Bank Austria AG, BLZ 12000) zu zahlen.
3. Abmeldungen und Umbuchungen
3.1. Abmeldungen, die bis zum fünfzehnten Werktag vor der Veranstaltung beim OECI einlangen, sind kostenlos. Bei Abmeldungen, die nach dem fünfzehnten Werktag, jedoch spätestens am fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 30% der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, die nach dem fünften Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 100% der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt. Im Falle einer unangekündigten Nicht-Teilnahme werden ebenfalls 100% der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt) in Rechnung gestellt.
3.2. Bereits gebuchte Veranstaltungsplätze können vor Veranstaltungsbeginn – bei sofortiger Benachrichtigung des Veranstalters – an Ersatzteilnehmer weitergegeben werden. Es fallen in diesem Fall keine Stornogebühren an.
3.3. Ab erfolgter Anmeldung sind Umbuchungen auf eine andere, gleichwertige Veranstaltung einmal und nur innerhalb eines Jahres grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung "gleichwertig" im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt dem OECI. Umbuchungen können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sowohl die alte, als auch die neue Veranstaltung frühestens 5 Werktage nach Einlangen der Umbuchung stattfinden. Überdies behält sich das OECI vor, im Einzelfall eine Umbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Absagen, Verschiebungen, Änderungen, Ausschluss von der Teilnahme
4.1. Das OECI behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bis zu 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Weiters behält sich das OECI das Recht vor, Veranstaltungen – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere Verhinderung von Vortragenden, Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsorts, höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Ereignisse.
4.2. Müssen Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, so wird dies den Teilnehmern sofort bei Bekanntwerden per Email mitgeteilt.
4.3. Im Falle einer Absage erhalten die Teilnehmer die Teilnahmegebühr zurück oder können innerhalb eines Jahres ab Absage eine gleichwertige Veranstaltung besuchen. Im Falle einer Verschiebung können die Teilnehmer die Veranstaltung zum neuen Termin besuchen oder – auf Verlangen – die Teilnahmegebühr zurückerhalten. Wahlweise können sie auch innerhalb eines Jahres ab Verschiebung eine gleichwertige Veranstaltung besuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung "gleichwertig" im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt dem OECI.
4.4. Im Falle einer Absage oder Verschiebung ist der Ersatz von über die Teilnahmegebühr hinausgehenden Kosten (zB für Anreise, Übernachtung, Verdienstentgang etc.) ausgeschlossen.
4.5. Inhalte, Referenten und Orte einer Veranstaltung können sich aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keiner Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
4.6. Das OECI behält sich vor, Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere die Störung der Veranstaltung oder die Gefahr einer Schädigung des Ansehens des OECI durch den Teilnehmer. Ein Kostenersatz oder eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Unterlagen
5.1. Das Urheberrecht aller ausgegebenen Unterlagen – sei es in Papier- oder Buchform oder als elektronisches Medium – liegt beim jeweiligen Autor. Das Nutzungsrecht der Teilnehmer erstreckt sich nur auf den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch und schließt jegliche Veränderung aus. Insbesondere sind bei entsprechender Verwendung der Unterlagen immer der Autor und der Veranstalter anzuführen und zu zitieren.
5.2. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors und des Veranstalters.
6. Haftung
6.1. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen das OECI und/oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Zudem beschränkt sich die Haftung des OECI auf den Betrag der Teilnahmegebühr.
6.2. Das OECI haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden.
6.3. Das OECI bereitet Veranstaltungen sorgfältig vor. Es übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und die Verwertung erworbener Kenntnisse. Überdies garantiert das OECI keinen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung.
7. Datenschutz
7.1. Das OECI wird die Daten der Teilnehmer mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
7.2. Der Teilnehmer stimmt der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken durch das OECI zu und erklärt sich damit einverstanden, vom OECI Informationen per Post, Fax oder E-Mail zu erhalten.
7.3. Das Einverständnis, Informationen per Post, Fax oder E-Mail zu erhalten, besteht solange, bis der Teilnehmer schriftlich Einspruch erhebt.
8. Sonstiges
8.1. Das OECI behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern
8.2. Gerichtsstand ist Wien. Es ist österreichisches Recht anwendbar.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine schriftliche Version zu.
Österreichisches Controller-Institut
Billrothstraße 4 | 1190 Wien
ausbildung
oeci(
)at
Tel.: +43/1/368 68 78
Fax: +43/1/368 68 38
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